Was viele nicht wissen: Sogenannte Elementargefahren wie Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind nicht automatisch durch die Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Schutz bietet nur eine Elementarschadenversicherung, die sich in die bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung einschließen lässt. Dabei beeinflusst die Lage der Immobilie den Versicherungsbeitrag. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Bundesrepublik nach der
ZÜRS-Zonierung
(Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) in Gefährdungszonen eingeteilt. Die Absicherung in hochwassergefährdeten Gebieten ist demnach teurer als in anderen Regionen.
Bei der Auswahl einer Elementarschadenversicherung sollten Hausbesitzer auch auf die Details achten und sich gut beraten lassen. Manche Anbieter bestehen beispielsweise auf den Einbau von Rückstauklappen, die bei starken Regenfällen vor Wasserrückstau aus der Kanalisation schützen. Unterschiede gibt es auch bei der Höhe der Selbstbeteiligung. Diese kann für Elementarschäden bis zu 5.000 Euro je Schadensfall betragen. Je nachdem, ob der Schutz vor Elementarschäden in die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung aufgenommen wird, ist im Versicherungsfall entsprechend das Gebäude oder das Hab und Gut im Haus abgesichert.