Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder zu gleichen Teilen finanzieren. Die bislang von den Beschäftigten allein zu zahlenden Zusatzbeiträge würden demnach abgeschafft. Das ist zunächst eine finanzielle Entlastung für die meisten Bürger. Wirtschaftsexperten bemängeln jedoch, dass die Wiederherstellung der vollen paritätischen Finanzierung für die Arbeitgeber zu Mehrbelastungen von rund fünf Milliarden Euro führe. Das wiederum könne zu einer Gefahr für Beschäftigung und Wachstum werden.
Vor den Gesprächen hatte die SPD zudem erneut eine Bürgerversicherung gefordert – und das System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufzuheben. Damit konnte sich die Partei aber nicht durchsetzen. Dennoch bleibt eine Forderung in diese Richtung: Die SPD hält daran fest, Kassenpatienten unter anderem über eine andere Arzthonorar-Struktur besserzustellen als jetzt. Sie sollen vor allem nicht mehr länger auf Termine insbesondere bei Fachärzten warten müssen als Privatpatienten. Dazu wird eigens eine wissenschaftliche Kommission eingerichtet – mit dem Ziel, Reformbedarf und Machbarkeit bis Ende 2019 auf medizinische, rechtliche und wirtschaftliche Faktoren hin zu prüfen. Insgesamt weist selbst die Vorsitzende des GKV-Spitzenverband Dr. Doris Pfeiffer darauf hin, dass damit und mit weiteren „im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen deutlich höhere Kosten verbunden sind.“ Dies dürfte die Umsetzung dieses Vorhabens nicht vereinfachen. Es ändert auch nichts daran, dass viele Versicherte sich mehr oder individuellere Leistungsbestandteile wünschen, als die GKV generell zu bieten hat.