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Pforzheim
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Datum
14.09.2015

Abgesichert im Job: Neue Förderansätze – bewährte Lösungen

Die Regierung unterstützt die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit mit einer neuen steuerbegünstigten Variante, die länger leistet. Angebote gibt es kaum - dafür aber sinnvolle Alternativen.

BU-Schutz
(dilynn)

Die zusätzliche Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist existenziell wichtig. Viele Verbraucher zögern aber weiterhin. Um stärker zur Absicherung zu motivieren, hatte vergangenes Jahr die Regierung eine neue staatlich geförderte Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) initiiert.

Voraussetzung für die steuerliche Förderung bei den neuen Versicherungen ist, dass der Versicherer eine lebenslange Rentenzahlung garantiert. Denn: In der Regel greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 67. Lebensjahr – für die Dauer der Erwerbstätigkeit. Wenn die monatlichen Zahlungen aber im Ernstfall auch länger – also für die gesamte Rentenphase – zur Verfügung stehen sollen, müssen die Versicherer die Tarife entsprechend anders kalkulieren. Das schlägt sich auch auf die monatlichen Beiträge nieder. „Sie können im Vergleich zu konventionellen Versicherungen doppelt bis dreimal so hoch ausfallen“, so Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge bei MLP. Vor diesem Hintergrund zögern die Versicherer weiterhin, entsprechende Produkte auf den Markt zu bringen. „Aktuell gibt es kaum Anbieter für eine Erwerbsunfähigkeits-Absicherung mit lebenslanger Leistung“, sagt die Vorsorgeexpertin.

Bei Bewährtem bleiben

Wann mehr Anbieter nachziehen und sich eine breitere Auswahl bietet, ist derzeit nicht absehbar. „Wer noch keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit hat, sollte auch nicht weiter warten“, sagt Michelsen. Denn es gibt bereits eine Vielzahl überzeugender Produkte, die Schutz für die Erwerbsphase bieten. Zudem lässt sich hier bereits BU-Schutz mit lebenslanger Absicherung in der Rentenphase vereinen – staatlich gefördert. Das Prinzip: BU mit einer Rentenversicherung, zum Beispiel einer Basis-Rente, koppeln. Die steuerlichen Vorteile der Basis-Rente gelten dann auch für die BU. „Der Versicherte kann die Beiträge für beide Vorsorgebausteine als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen“, erklärt Michelsen. Was sich konkret anbietet, hängt vom Einzelfall ab. „Unsere Kundenberater prüfen die Gesamtsituation und unterstützen dabei, die passende Lösung zu finden“, so Michelsen.

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