Wofür sorgt das Recht auf Reparatur?
2021 trat in 27 EU-Staaten das Recht auf Reparatur in Kraft. Es handelt sich um eine Maßnahme, die Teil eines großen Projekts ist, das wiederum auf eine verminderte Belastung der Umwelt abzielt.
Im ersten Schritt soll Elektroschrott durch defekte Großgeräte vermieden werden. Produzenten von E-Geräten wie Waschmaschinen, Trocknern, Kühlschränken oder Fernsehern müssen künftig dafür sorgen, dass bis zu zehn Jahre nach dem Verkauf der Produkte eine Reparatur möglich ist. Das geschieht zum Beispiel durch die Bereitstellung der benötigten Ersatzteile.
Hinzu kommt ein digitaler Produktpass für jedes Gerät. Dieser informiert Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, wie die Lieferkette des Produktes und der ökologischen Fußabdruck aussiehen. Das wirkt sich mitunter auf die Kaufentscheidung aus.
Gründe für das Recht auf Reparatur
Kunden von Elektrohändlern und Großhändlern können durch das Recht auf Reparatur bewusst nachhaltiger konsumieren. Da die Müllberge stetig ansteigen, ist zumindest durch langlebige und im Zweifelsfall reparierbare E-Geräte weniger Elektroschrott zu erwarten. Dieser liegt statistisch gesehen bislang bei über 16 Kilogramm pro Kopf in Europa. Mehr als die Hälfte davon geht auf defekte Geräte zurück. Diese Zahl soll durch das Recht auf Reparatur sinken. Hersteller sollen gleichzeitig durch die Richtlinie dazu angeregt werden, generell länger haltbare und nachhaltige Produkte zu fertigen.
Richtlinien für Ersatzteile und Bauweise der Geräte
Vorgegeben wird gemäß der Richtlinie, dass zehn Jahre lang eine Reparatur der Großgeräte möglich ist. Das betrifft somit sowohl den Garantie- als auch den Gewährleistungszeitraum. Ersatzteile müssen für diesen Zeitraum zur Verfügung stehen; auch wenn manche von ihnen nicht an Endverbraucher, sondern an professionelle Reparaturfirmen übergeben werden dürfen. Diese sorgen wiederum für einen sicheren Einbau und die Funktionsfähigkeit des reparierten Gerätes.
Auch die Bauweise der Geräte ist im Blick des Rechts auf Reparatur: Sie sollen mit herkömmlichen Werkzeugen auseinanderzubauen sein, damit im Fall eines endgültigen Defekts wenigstens einige der Teile recycelt werden können. Auch das soll Müll vermeiden. Reparaturanleitungen sind als dritte Maßnahme künftig Pflichtbestandteil des Lieferumfangs und geben einen Überblick darüber, was im Schadensfall möglich ist.
Ausblick: Was kommt nach der Richtlinie?
Um noch mehr Elektroschrott zu verhindern, sollen in naher Zukunft auch Laptops, Smartphones und kleinere E-Geräte in das Recht auf Reparatur eingeschlossen werden. Ebenfalls in Planung ist die Pflicht für Produzenten, anzugeben, wie lange ein Gerät voraussichtlich einwandfrei funktionieren wird. Durch diese Vorgabe soll die Motivation steigern, Produkte mit längerer Funktionsfähigkeit zu fertigen.
Die Ökodesign-Richtlinie, die sich für das Recht auf Reparatur verantwortlich zeigt, soll ebenfalls künftig auf Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit rund um Textilien ausgeweitet werden. Das Gesamtziel: Weniger Abfall, mehr Langlebigkeit und ein zunehmender Fokus auf Recycling.
Fazit: Nachhaltiger Konsum auch in Hinblick auf E-Großgeräte
Wo früher Elektroschrott nicht immer zu vermeiden war, tritt durch das Recht auf Reparatur eine wichtige Änderung in Kraft. Verbraucher und Verbraucherinnen können durch weniger Abfall ihren ökologischen Fußabdruck verbessern. Gleichzeitig steigt durch die strengeren Richtlinien die Chance, ein langlebiges funktionsfähiges Gerät zu erwerben.